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23.08.2021, 00:00 Uhr Übersicht | Drucken

Rückkehr ins Fitnesstudio

Welche Regeln gelten in Fitnessstudios nach dem Corona-Lockdown

Bundesweit gilt seit 23. August 2021 die sogenannte 3G-Regel. Das heißt für den Sportbereich: Ausschließlich Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zugang zu zum Innenraum von Fitness- und Gesundheits-Anlagen und Reha-Einrichtungen.

Der Corona-Gipfel entschieden, dass heute und einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 eine Testpflicht in Innenräumen gelten soll. Außerdem sollen am 11. Oktober 2021 die Test kostenpflichtig werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind alle Geimpften und Genesenen.

Das heißt: Ungeimpfte müssen dann fürs Training im Fitnessstudio den benötigten aktuellen Corona-Test selbst bezahlen.

Ausgenommen sind Personen, für die bislang keine allgemeine Impfempfehlung gilt (z.B. Kinder unter 12 Jahre und Schwangere) oder die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie werden weiterhin kostenlos getestet.

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