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08.02.2022, 00:00 Uhr Übersicht | Drucken

Einschränkungen im Sport

Was ist möglich ?

Aufgrund der landesweit stark steigenden Infektionszahlen gelten seit 15. Dezember 2021 in Brandenburg weitgehende Einschränkungen auf und in Sportanlagen, für Sportveranstaltungen, insbesondere für Großveranstaltungen, für Vereinssitzungen und für die Sportausübung im öffentlichen Raum.

Für Sportanlagen unter freiem Himmel gilt die 3G-Regel, in allen geschlossenen Sportanlagen einschließlich Schwimmhallen gilt 2G-Zutritt. Für die Ausübung von Individualsport im Freien entfällt die Pflicht, einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorzulegen.

In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht für alle Sportausübenden außerhalb der Sportausübung. Für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter – z.B. für Sportveranstaltungen mit Zuschauern – gilt ebenfalls ein verpflichtendes 2G-Zutrittsmodell. Diese sind jedoch nur noch mit bis zu 1.000 gleichzeitig anwesenden Gästen zulässig.

Quelle: https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/individual-und-vereinssport.html

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